Übersicht Jahresbeiträge: Beitragsübersicht
* = die Schlüsselnummer der jeweiligen Abteilung, z.B. 00 = TGK-Grundbeitrag oder 36 = Volleyball-Sportbeitrag, wird beim Beitragseinzug angegeben.
§ 1 Beitragszahlung
Auf Grundlage von § 10 unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung die oben aufgeführte Beitragsordnung beschlossen. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedsgruppen. Der Jahresbeitrag ist zu Jahresbeginn fällig. Die Bezahlung sollte durch Banklastschrift erfolgen. "Einzahler" müssen den Beitrag bis 31. Januar des Beitragsjahres unaufgefordert entrichten. Wird eine Rechnungsstellung erforderlich, erheben wir ein Unkostenbeitrag von 2,00 Euro. Mitglieder, die während des Jahres eintreten, haben den fälligen Beitrag sofort zu bezahlen. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Soweit dem Verein kein entsprechender Nachweis eingereicht wird, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist der für aktive Mitglieder festgesetzte Betrag zu entrichten. Ehrenmitglieder sind von Beitragszahlungen befreit.
Die Restjahresbeiträge werden ab dem 1. des Eintrittsmonat berechnet. Der Jahresbeitrag wird dividiert durch 12 und multipliziert mit der Anzahl der Restmonate des laufenden Jahres.
!! Neumitglieder sind der TGK-Geschäftsstelle sofort zu melden, damit sie der ARAG-Sportversicherung gemeldet werden!!
§ 2 Änderungen
§ 3 Austritt (Kündigung)
Die Kündigung der Mitgliedschaft in der TGK ist nur zum Jahresende möglich. Sie muß laut Satzung bis 30. November des Jahres gegenüber dem Vereinsvorstand schriftlich angezeigt werden. Die Kündigung der Mitgliedschaft in einer TGK-Abteilung unterliegt diesen Bestimmungen sinngemäß.