Erweitertes Führungszeugnis

Umsetzung Bundeskinderschutzgesetz

Die Umsetzung des neuen Bundeskinderschutzgesetzes macht es erforderlich, dass von allen ehrenamtlich tätigen Personen, die Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben, ein erweitertes Führungszeugnis angefordert werden muss. Das bedeutet für uns einen großen bürokratischen Aufwand. Dennoch ist der Schutz der uns anvertrauten Kinder es uns wert. In der Beiratssitzung am 7. Mai 2014 wurde folgende Vorgehensweise vereinbart:

  • Für alle im Landkreis und der Stadt Kitzingen ortsansässigen Personen wird durch die TGK-Geschäftsstelle ein Sammelantrag bei der jeweiligen Gemeinde gestellt. Dafür ist die Unterschrift der betroffenen Personen erforderlich. Die Listen werden an die Abteilungsleiter gegeben, mit der Bitte, diese Unterschriften zu besorgen. Soweit möglich, kann die Unterschrift auch direkt in der TGK-Geschäftsstelle geleistet  werden. Alle anderen Personen erhalten eine Vereinsbestätigung, mit der sie dann bei ihrer Wohnsitzgemeinde das erweiterte Führungszeugnis beantragen können.
     
  • Zusammen mit der Unterschrift muss ein Antrag auf Gebührenbefreiung ausgefüllt werden. Das kann auch elektronisch geschehen (den Antrag dann bitte per Mail an die Geschäftsstelle schicken). Das Antragsformular kann hier herunter geladen werden.
     
  • Nach Erhalt des Führungszeugnisses kann dieses direkt beim Kreisjugendring zur Einsichtnahme vorgelegt werden. Der Kreisjugendring stellt dann eine Formblattbescheinigung aus, die wiederum in der Geschäftsstelle der TG Kitzingen abzugeben ist. Alternativ kann das Führungszeugnis auch in einem verschlossenen Umschlag in der TGK-Geschäftsstelle abgegeben werden. Die Führungszeugnisse werden dann gesammelt beim Kreisjugendring vorgelegt, der anschließend das Führungszeugnis samt Formblattbescheinigung an die Personen schickt (Formblattbescheinigung dann ebenfalls in der TGK-Geschäftsstelle abgegeben). Bei dieser Vorgehensweise erhalten Vorstand und Geschäftsführung keinerlei Kenntnis über den Inhalt des Führungszeugnisses.

 Fragen beantworten (soweit möglich) Chris Wiegand in der TGK-Geschäftsstelle oder Frau Willhof vom Kreisjugendring (09321/9285703).